Mitgliedschaft im Verband

Wir laden ein, Mitglied des Hospiz- und PalliativVerbandes Niedersachsen zu werden.

Unsere Satzung sagt dazu:

1.
Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle niedersächsischen Hospize und die Rechtsträger niedersächsischer Hospize und Palliativeinheiten in Krankenhäusern sowie ambulante Palliativdienste sein. Unter dem Begriff Hospiz definieren sich alle ambulanten und stationären Hospize, Hospizgruppen und Hospizinitiativen.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich.
Der Vorstand entscheidet gemäß den Aufnahmekriterien über die Aufnahme.
Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung.
2.
Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die die Hospizidee unterstützen wollen. Sie haben in der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Stimmrecht.

Nur mit einem hohen Organisationsgrad können wir als starke Gemeinschaft in der Öffentlichkeit und gegenüber Politik, Regierung, Verwaltung, Krankenkassen und anderen Interessenverbänden auftreten.

Unserem Verband gehören noch nicht alle, aber nahezu alle, Träger ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize an.

Die Anforderungen an unsere Arbeit steigen kontinuierlich, und wir sind um die Weiterentwicklung der Qualität unserer Dienste und Hospize sehr bemüht. Und wir bieten neben Fort- und Weiterbildungsangeboten vielfältige Unterstützung.

Die (ordentliche) Mitgliedschaft lohnt sich!

Fördermitglieder unterstützen unsere Idee und unsere Arbeit und sind vielfach Botschafter unserer Sache.

Ehrenamtliches Engagement ist in ambulanten Diensten und stationären Hospizen erwünscht und unverzichtbar.

Wenden Sie sich bitte gerne an die örtlichen Organisationen!

Damit ist auch schon etwas Wichtiges angesprochen: Wir haben zwar eine “schlanke Organisation”, auch weil ganz viele Aufgaben durch Vorstandsmitglieder ehrenamtlich erledigt werden. Ohne ein hauptamtliches Element und ohne Sach- und Verwaltungskosten kann der Verband nicht agieren. Betreut und unterstützt werden wir auch durch unseren Bundesverband, den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband mit einer engagiert und kompetent besetzten Geschäftsstelle in Berlin. Aus diesem Grund ist die Erhebung eines von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrages unerlässlich.

Sie finden hier einen Aufnahmeantrag und unsere Beitragsordnung.