Gesundheitliche Versorgungsplanung in Niedersachsen
Hintergrund des Projektes ist, dass seit Ende 2017 das Angebot der Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) nach § 132g SGB V für Bewohner:innen von besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und von vollstationären Pflegeeinrichtungen durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden kann. GVP hat zum Ziel, dass Menschen in ihrer letzten Lebensphase medizinisch und pflegerisch so behandelt werden, wie sie es sich wünschen, auch wenn sie sich selber nicht mehr äußern können. Dabei ist GVP ein freiwilliges Gesprächsangebot mit qualifizierten Gesprächsbegleitenden, die den Willen, sofern gewünscht schriftlich festhalten. Auch Zugehörige, weitere vertraute Personen und Versorgende können in den GVP-Prozess mit einbezogen werden. Die Gesundheitliche Versorgungsplanung beinhaltet darüber hinaus die interne und externe Vernetzung. Alle Inhalte und Anforderungen von GVP sind in der Vereinbarung zu § 132g SGB V geregelt.
Institutionelle Implementierung
Der internen Vernetzung kommt eine wichtige Rolle zu. Denn damit nach dem im Beratungsgespräch eruierte Wille gehandelt werden kann, müssen alle an der Versorgung Beteiligten diesen kennen. Außerdem braucht es eine Hospiz- und Palliativkultur in den Einrichtungen, die eine Umsetzung des Patient:innenwillens am Lebensende ermöglicht. Deshalb ist die Gesundheitliche Versorgungsplanung häufig Anstoß für einen Change-Management-Prozess zugunsten Beachtung von Bewohner:innenwünschen und Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Aus Einrichtungsperspektive sprechen aber auch die Verringerung von moralischem Belastungsempfinden der Mitarbeitenden durch eine Stärkung der Handlungssicherheit und die bessere Schnittstellenarbeit mit anderen Versorgenden für die Einführung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung.
Der regionalen Vernetzung kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Nur wenn alle Versorgenden die Behandlungswünsche verlässlich aus der Patientenverfügung und anderen Vorsorgedokumenten kennen, kann eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet werden.
Externe Vernetzung
Die Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132 g SGB V (GVP) ist ein Schnittstellenthema, das alle Akteur:innen im Gesundheitswesen betrifft. Schließlich haben sie alle das übergeordnete Ziel einer hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung, die im Einklang mit dem Patient:innenwillen steht.
Dadurch, dass an den Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V. (LSHPN) mit der Einführung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung vermehrt Anfragen zur externen Vernetzung gerichtet wurden, entstand die Idee zum niedersächsischen GVP-Projekt. Wofür mit dem Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen e.V. (HPVN) der geeignete Träger gefunden wurde, sodass ein Projektantrag beim niedersächsischen Sozialministerium gestellt werden konnte, der am 31.03.2021 bewilligt wurde. Mehr Informationen zur ersten Projektphase (08/2021 – 07/ 2023) und zum Folgeprojekt (07/2023 – 08/2025) finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Regionale (Versorgungs-)Akteur:innen
Folgende regionale Akteur:innen-Gruppen wurden in der 1. Projektphase identifiziert, deren Arbeit Überschneidungspunkte mit entweder der GVP-Leistung oder den potenziell positiven Auswirkungen von GVP aufweist. Daher sollten sie sowohl über GVP informiert sein, als auch die Möglichkeit erhalten, den Aufbau der Vernetzungsstrukturen für GVP in der Kommune mitzugestalten:
- Mitarbeitende in Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Steuerungsgruppe der Gesundheitsregion (bestehend aus einem Zusammenschluss unterschiedlicher regionaler sozial, medizinisch, hospizlich und pflegerisch Versorgender sowie kommunalen Mitarbeitenden; diese variiert je nach Region leicht)
- Betreuungsstellen der Kommunen und Betreuungsvereine
- Dezernate und Ämter für Gesundheit oder Soziales (je nach Zuordnung der Bereiche Eingliederungshilfe und Pflege)
- Senior:innen- bzw. Pflegestützpunkte
- Heimaufsicht
- Andere kommunale Mitarbeitende mit thematisch passenden Tätigkeitsschwerpunkten
- Hospizliche/ palliative Versorgende und/ oder Netzwerke (z.B. SAPV-Teams; ambulante Hospizdienste oder Netzwerkkoordinator:innen)
Mehr Informationen zur Netzwerkkoordination nach § 39d SGB V bietet das Projekt Hospiz- und Palliativ-Netzwerke Nordwest (Internetseite: https://www.hpn-nordwest.de/). - Hausärzt:innen und/oder andere in die Versorgung eingebundene Fachärzt:innen
- Sprecher:innen/ Vorsitzende von ärztlichen, pflegerischen oder andere relevanten Runden Tische, Qualitätszirkel, AGs
- Rettungsdienstmitarbeitende und ärztliche sowie nicht-ärztliche Leitung des Rettungsdienstes; Notärzt:innen
- Vertretende regionaler Kliniken (Pflege, Medizin, Seelsorge, Sozialdienst, Klinikumsleitung)
- …
Wer die Initiative zur Vernetzung ergreift und wo die GVP-Koordination angedockt ist, ist individuell gestaltbar.
Eine große Schnittmenge hat die regionale GVP-Koordination jedoch mit der Koordinierung von hospizlich-palliativen Netzwerken nach § 39 d SGB V. (Dies wurden in der 2. Projektphase für den 15. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) 2024 als Poster grafisch dargestellt. Das Poster können Sie auf der Unterseite Materialien einsehen.)
Unabdingbar ist in jedem Fall ein Austausch auf Augenhöhe zwischen allen Versorgungsakteur:innen, Vertreter:innen der Kommunen und den Gesprächsbegleitenden selbst. Zum Ende der 2. Projektphase wurden Handlungsempfehlungen für die einzelnen Akteur:innen-Gruppen festgehalten.