Kooperationen mit stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Obwohl die meisten Menschen den Wunsch haben, eines Tages friedlich zuhause sterben zu dürfen, ist die Realität überwiegend eine andere: Viele Menschen sterben in Krankenhäusern und in Pflegeheimen.

In einigen Einrichtungen sind versehen eigene ehrenamtliche Gruppierungen, zum Beispiel die “Grünen Damen”, wichtige Dienste der sozialen Begleitung.

Ambulante Hospizdienste bieten im Allgemeinen die Zusammenarbeit mit Pflegeheimen und Krankenhäusern in der Sterbe- und Trauerbegleitung an, je nach den individuellen Möglichkeiten, besonders nach Verfügbarkeit und Bereitschaft fachlich und persönlich vorbereiteter Ehrenamtlicher.

Das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015 ermutigt ausdrücklich, Kooperationen einzugehen.

Wir sehen in gelingenden Kooperationen ein höheres Maß an “Zugangsgerechtigkeit” zu den Angeboten der Hospizbewegung und appellieren daher an unsere Mitglieder, auf die stationären Einrichtungen zuzugehen und ihre Dienste anzubieten.

Gerne informieren wir die Träger und Beschäftigten von und in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ausführlich über die Hospizidee im Allgemeinen und über die Ausgestaltung einer Zusammenarbeit im Besonderen.

Interessierte können bei unserer Geschäftsstelle die “Anregungen für gelingende Kooperationen” anfordern sowie eine Handreichung und die Muster von Kooperationsvereinbarungen von der Website des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes herunterladen.

https://www.dhpv.de/aktuelles_broschueren.html

http://www.dhpv.de/service_gesetze-verordnungen.html